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   OLG Frankfurt, 28.06.1989 - 7 U 182/88   

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OLG Frankfurt, 28.06.1989 - 7 U 182/88 (https://dejure.org/1989,11615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.1989 - 7 U 182/88 (https://dejure.org/1989,11615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 7 U 182/88 (https://dejure.org/1989,11615)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 23.03.1994 - 9 U 3995/93

    Haftung des Gebrauchtwagen-Verkäufers für zugesicherte Eigenschaften trotz

    Dieser Zusatz brachte aus der maßgebenden Sicht des Klägers keine irgendwie geartete Einschränkung der Gewährübernahme zum Ausdruck; denn der Beklagte machte sich dem Kläger gegenüber gleichsam für die Zuverlässigkeit und den technischen Sachverstand noch im Prozeß als "sehr autokundig" bezeichnete (Bl. 19 d.A.; vgl. OLG Frankfurt NZV 1990, 24).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.1992 - 5 Ss OWi 472/91
    Mit dem rechtzeitigen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird dieser nämlich hinfällig; für das weitere Verfahren hat er nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung, die den Gegenstand des Verfahrens in sachlicher und persönlicher Hinsicht begrenzt (BGHSt 23, 280; ständige Senatsrechtsprechung, u.a. Senatsbeschlüsse vom 22.4.1982 in VRS 63, 143,145; vom 22.12.1989 in NZV 1990, 24 = VRS 78, 461; Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 17 Rdnr. 34).
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